Drittes Gesetz zur Änderung der Bundes-Tierärzteordnung
Umsetzung von EU-Recht zur Änderung von Verfahrensvorschriften betr. grenzüberschreitender Tätigkeit von Tierärzten: obligatorische Nutzung des Binnenmarkt-Informationssystems (IMI-System) für die gegenseitige Information zuständiger Behörden der Mitgliedstaaten, Vorwarnmechanismus über standes- oder strafrechtliche Sanktionen (Verbot oder Beschränkung der Berufstätigkeit), Möglichkeit der elektronischen Übermittlung von Antragsunterlagen, Einführung eines elektronischen Berufsausweises sowie teilweisen Zugangs zu tierärztlichen Berufstätigkeiten; Änderungen betr. tierärztlicher Approbation, Eignungs- und Kenntnisstandprüfung im Anerkennungsverfahren sowie Überwachungs- und Sanktionsmöglichkeiten;<br /> Änderung, Einfügung und Aufhebung versch. §§ sowie Änderung Anlage Bundes-Tierärzteordnung; Verordnungsermächtigung, Bekanntmachungserlaubnis<br /> <br /> Bezug: Richtlinie 2013/55/EU vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt- Informationssystems ("IMI-Verordnung") (ABl. L 354, 28.12.2013, S. 132)