Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Fortentwicklung der gesetzlichen Grundlagen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie: Zusammenführung und Anpassung bisheriger Regelungen zum Reiseverkehr, Änderungen bei Surveillance-Instrumenten und Meldepflichten, Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben des Parlamentsvorbehalts durch gesetzliche Präzisierung hinsichtlich Dauer, Reichweite und Intensität möglicher Schutzmaßnahmen und Benennung nicht abschließender Regelbeispiele unter Abwägung grundgesetzlicher Schutzgüter, Förderprogramme zur Unterstützung von Flughäfen und Häfen sowie zur Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes mit Nutzung des elektronischen Melde- und Informationssystems (DEMIS) durch meldepflichtige Labore sowie schrittweise Ausweitung auf weitere Meldepflichten und Meldepflichtige, Anpassungen zur Nutzung von Testkapazitäten sowie zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes durch die Bundeswehr, Verlängerung und Erweiterung der Regelungen zur Entschädigung wegen Verdienstausfalls, u.a. bei vermeidbaren Reisen in Risikogebiete, Regelungen zu Umlageverfahren sowie Schutzimpfungen und Testungen; Einschränkung von Grundrechten betr. Freiheit der Person, Versammlungsfreiheit, Freizügigkeit und Unverletzlichkeit der Wohnung;<br /> Änderung, Einfügung und Aufhebung versch. §§ Infektionsschutzgesetz, Änderung § 3 Medizinprodukte-Abgabeverordnung, Änderung §§ 20i, 275, 311 und 352 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch sowie Aufhebung Artikel 2 Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite und Artikel 2 Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: "Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst" zwischen Bund und Ländern vom 29. September 2020<br /> Der Gesetzentwurf ist weitgehend textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 645/20 GESTA M047<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Definition der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, Feststellung und Aufhebung; Ergänzungen und Änderungen betr. Meldewesen, Impfsurveillance und Pharmakovigilanz (Überwachung von Wirksamkeit und Sicherheit), Hygienekonzepte für Betriebe und Veranstaltungen, Beschränkungen im Kulturbereich sowie für Gesundheits- und Sozialeinrichtungen sowie religiöse oder weltanschauliche Zusammenkünfte, mögliche Schutzmaßnahmen bis zum vollständigen Herunterfahren des öffentlichen Lebens und Einschränkung des Privatlebens, Ausnahmeregelungen, Krankenhausplanung und -finanzierung zur Sicherstellung intensivmedizinischer Behandlung, Kostenerstattung für durch den Bund beschaffte Produkte, Befugnisse des BMG und weitere Regelungen im Arzneimittelbereich, Anspruch auf Schutzimpfungen und Schutzmasken, Ausgleichszahlungen an Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen; Klarstellungen und redaktionelle Korrekturen;<br /> Änderung und Einfügung versch. §§ Krankenhausfinanzierungsgesetz, Änderung §§ 71 und 79 Arzneimittelgesetz, § 6 Arzneimittelhandelsverordnung, §§ 1, 2, 4 und 5 AMG-Zivilschutzausnahmeverordnung sowie §§ 10 und 15 Krankenhausentgeltgesetz