Dritter Bundeskongreß der Rettungssanitäter 1983 in Ulm und der dort vom Berufsverband vorgelegte Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des Rettungssanitäters (G-SIG: 10001373)
520-Stunden-Minimalausbildung, verbesserte medizinische Hilfe für Notfallpatienten bei Inkrafttreten des Gesetzes, Angebot an arbeits- und berufslose Jugendliche, Neuauflage des 1973 eingebrachten Gesetzentwurfs