Dritte Verordnung zur Durchführung des § 4 Abs. 2 des Bodenschätzungsgesetzes (G-SIG: 11021946)
Ersatz veralteter Musterstücke für die Bodenschätzung durch neue und Schätzung ihrer Ertragswerte und/oder Kulturart durch den Schätzungsbeirat
Ersatz veralteter Musterstücke für die Bodenschätzung durch neue und Schätzung ihrer Ertragswerte und/oder Kulturart durch den Schätzungsbeirat