Dritte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
Änderung der MKS-Verordnung, Änderung der Schweinepest-Verordnung, Änderung der Tierseuchenerreger-Verordnung;<br /> Verhinderung der Weiterverbreitung von Erregern über Fahrzeuge, Ermöglichung der Anordnung zur Probenentnahme bei erlegten Wildtieren, Vermeidung einer Doppelzulassung von Untersuchungseinrichtungen, Umsetzung von Gemeinschaftsrecht