Dritte Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (G-SIG: 12021914)
Verlängerung der Übergangsfrist in § 10 der ZZulV für Spirituosen bis zum 31. Dezember 1995. Das Inkrafttreten der gegenwärtig beratenen Änderung der EG-Richtlinie 79/112/EWG zur Kennzeichnung von bei der Produktion von Spirituosen verwendeten Farbstoffen soll abgewartet werden