Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes
Ermöglichung der Teilnahme an Verhandlungen oder Beratungen mittels Video- oder Telefonkonferenz, Beschränkung auf begründete Fälle
Ermöglichung der Teilnahme an Verhandlungen oder Beratungen mittels Video- oder Telefonkonferenz, Beschränkung auf begründete Fälle