Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen
Änderung der in § 4 enthaltenen Voraussetzungen für das Vorliegen eines Marktpreises, Ausrichtung auf tatsächliche Verhältnisse und den Ausschreibungsmarkt, Markpreisnachweis und Preisprüfung