Dritte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung
Verlängerung um sechs Monate, Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für Einreisen bis zum 31. Mai 2023
Verlängerung um sechs Monate, Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für Einreisen bis zum 31. Mai 2023