Dritte Verordnung zur Änderung der Tierkörperbeseitigungsanstalten-Verordnung (G-SIG: 14021667)
Beseitigung von Schädel, Gehirn, Augen und Rückenmark von über 12 Monate alten Rindern sowie von Darm aller Rinder unabhängig vom Alter
Beseitigung von Schädel, Gehirn, Augen und Rückenmark von über 12 Monate alten Rindern sowie von Darm aller Rinder unabhängig vom Alter