Dritte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung
Anpassung der Gebührenordnung an die wirtschaftliche Entwicklung, Erhöhung der einfachen Gebührensätze um 12 Prozent sowie des Entgeltes für Beratungstätigkeit um 30 Prozent
Anpassung der Gebührenordnung an die wirtschaftliche Entwicklung, Erhöhung der einfachen Gebührensätze um 12 Prozent sowie des Entgeltes für Beratungstätigkeit um 30 Prozent