Dritte Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung (G-SIG: 12021782)
Schaffung einer Möglichkeit zur Verlängerung der Befristung von Genehmigungen nach der Ersten Strahlenschutzverordnung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen, vor allem im Bereich der Nuklearmedizin, durch die Länderbehörden um weitere vier Jahre