Dritte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung (G-SIG: 12021700)
Anhebung von Höchsteinsatz und Höchstgewinn an Geldspielgeräten auf 0,40 bzw. 4 DM, um eine kostendeckende Betreibung der Geräte zu gewährleisten
Anhebung von Höchsteinsatz und Höchstgewinn an Geldspielgeräten auf 0,40 bzw. 4 DM, um eine kostendeckende Betreibung der Geräte zu gewährleisten