Dritte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung
Verlängerung von Eichfristen (Warmwasser- und Wärmezähler, Gleichstromzähler), Schaffung einer Verwendungsausnahme für Abgasmessgeräte sowie einer Ausnahme für das Verwenden von Messwerten im Energiebereich