Dritte Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung (G-SIG: 00021880)
Verlängerung der Übergangsfrist für die Verwendung vorläufig zugelassener Stoffe in Kosmetika aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen; Änderung der Listen verbotener bzw. zugelassener Stoffe