Dritte Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (3. GGVSEÄndV) (G-SIG: 16021296)
Inkraftsetzung von internationalen Vorschriften auch für innerstaatliche Beförderungen, Verbesserung der Kennzeichnung von Gefahrgutfahrzeugen