Dritte Verordnung zur Änderung der Freistellungs-Verordnung-GüKG (G-SIG: 10021402)
Anpassung der seit 1974 geltenden Freistellungsverordnung GüKG an die veränderten verkehrswirtschaftlichen Erfordernisse unter Berücksichtigung EG-rechtlicher Vorschriften. Befreiung bestimmter Beförderungsfälle (Transport fabrikneuer oder beschädigter Kfz, Flugzeuge, Boote u.ä.) von den Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes