Dritte Verordnung zur Änderung der Fleisch-Verordnung (G-SIG: 11021268)
Festlegung, unter welchen Voraussetzungen die Zusatzstoffe Glutardialdehyd und Agar-Agar bei der Herstellung von bestimmten Fleischerzeugnissen verwendet werden dürfen
Festlegung, unter welchen Voraussetzungen die Zusatzstoffe Glutardialdehyd und Agar-Agar bei der Herstellung von bestimmten Fleischerzeugnissen verwendet werden dürfen