Dritte Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Waffengesetz (WaffV1ÄndV3) (G-SIG: 11021857)
Gleichstellung der DDR-Jagderlaubnis i.V.m. dem dortigen Waffenschein mit dem Jagdschein der Bundesrepublik Deutschland in waffenrechtlicher Hinsicht (Verbringung oder Kauf von Jagdwaffen); Einschränkung der Rechte aus ausländischen Jagderlaubnissen bei Deutschen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Einführung einer Kennzeichnungspflicht für bestimmte umgebaute Waffen