Dritte Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
Anpassung der Vorgaben des Substitutionsrechts an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und an praktische Erfordernisse, Überführung von ärztlich-therapeutischen Sachverhalten in die Richtlinienkompetenz der Bundesärztekammer, Konzentration der Regelungen auf eine Rahmensetzung der Therapieziele und auf die Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs, Erweiterung des Katalogs der zur Ausgabe zugelassenen Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste, Schaffung von Rechtsklarheit