Dritte Verordnung zur Änderung der Baunutzungsverordnung (G-SIG: 10021849)
Neufassung der Vorschriften über die Zulässigkeit großflächiger Einzelhandelsbetriebe. Herabsetzung der maßgeblichen Geschoßfläche von 1500 auf 1200 qm
Neufassung der Vorschriften über die Zulässigkeit großflächiger Einzelhandelsbetriebe. Herabsetzung der maßgeblichen Geschoßfläche von 1500 auf 1200 qm