Dritte Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen (G-SIG: 00002841)
Verwirklichung der vom Deutschen Bundestag 1976 und 1977 beschlossenen Grundsätze für ein neues Seerecht, insbesondere angemessene Berücksichtigung des Meeresumweltschutzes, Ausgestaltung des Meeresbodenregimes, Regelung der Wirtschaftszonen sowie der seewärtigen Festlandsockelbegrenzung; Vorlage eines Berichtes über die Ergebnisse der Konferenz; dauernde Koordinierung aller meeresbezogenen Tätigkeiten (Nutzung, Verkehr, Umweltschutz, Forschung, Streitregelung, Sicherheit) nach Abschluß der Konferenz