Dritte Anpassungsverordnung zu § 276 Abs. 2 des Lastenausgleichsgesetzes (3. AnpV zu § 276 Abs. 2 LAG) (G-SIG: 00021737)
Anpassung des Höchstbetrags der Krankenversicherungskostenerstattung für Unterhaltshilfeempfänger nach dem LAG an die Entwicklung der Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung durch Erhöhung um 17 v.H. auf nunmehr 113 DM