Dritte ADNR-Änderungsverordnung (G-SIG: 00021668)
Umsetzung eines Beschlusses der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt in nationales Recht; Änderung von Verwaltungszuständigkeiten entsprechend dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter; Einbeziehung des Binnenschiffsverkehrs in die Erleichterungen, die für Seeschiffe gelten