Dringlichkeitsstufe der ICE-Neubaustrecke Rhein-Main/Rhein-Neckar für den Bundesverkehrswegeplan 2015 und Bedingung einer Anbindung des Hauptbahnhofes Mannheim zur Zulassung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welcher Dringlichkeitsstufe des von der Bundesregierung vorzuschlagenden Bundesverkehrswegeplans 2015 wird die ICE-Neubaustrecke Rhein/Main–Rhein/Neckar eingestuft? <br /> <br /> Ist im Vorschlag der Bundesregierung zum neuen Bundesverkehrswegeplan 2015 bezüglich der ICE-Neubaustrecke Rhein/Main–Rhein/Neckar weiterhin der Passus enthalten, wonach die Realisierung des Projekts nur bei Anbindung des Hauptbahnhofs Mannheim zulässig ist?