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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-213556

Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes (G-SIG: 00020408)

Stage enactedUpdated 16d ago

<b>Bezug:</b> BVerfG Entscheidung vom 5.11.75 (2 BvR 193/74) <br><br><b>Inhalt:</b> Gleichstellung der Kampfbeobachter mit den Strahlflugzeugführern hinsichtlich der besonderen Altersgrenze (41. bzw. 40. Lebensjahr), Verpflichtung besonders ausgebildeter längerdienender Sanitätsoffiziere auf Zeit bis zu einer Gesamtdienstzeit von 20 Jahren, Einberufung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages, die Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit sind, zu Wehrübungen bis zu 3 Monaten, Besoldung der Soldaten auf Zeit vom Tage ihrer Ernennung an. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Die Ausschußänderungen betreffen die Vorschriften für Soldaten, die Angehörige einer gesetzgebenden Körperschaft sind. Die Mitgliedschaft in einer gesetzgebenden Körperschaft eines Landes oder des Europäischen Parlaments wird einbezogen. Ohne Rücksicht auf Sitzungszeit oder Parlamentsferien darf nur auf eigenen Antrag zu Wehrübungen einberufen werden. Dies gilt auch für Mitglieder der Reserve. Für die Sicherheitsüberprüfung von Wehrpflichtigen wird eine Rechtsgrundlage gesetzt. Daneben sind umfangreiche redaktionelle Änderungen vorgenommen worden. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kampfbeobachter im fliegerischen Dienst/Gleichstellung der Kampfbeobachter mit den Strahlflugzeugführern hinsichtlich der besonderen Altersgrenze (41. bzw. 40. Lebensjahr) * Altersgrenze/ Gleichstellung der Kampfbeobachter mit den Strahlflugzeugführern hinsichtlich der besonderen Altersgrenze (41. bzw. 40. Lebensjahr) * Sanitätsoffizier/Verpflichtung besonders ausgebildeter längerdienender Sanitätsoffiziere auf Zeit bis zu einer Gesamtdienstzeit von 20 Jahren * Bundestagsabgeordneter/Einberufung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages, die Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit sind, zu Wehrübungen bis zu 3 Monaten * Wehrübung/ Einberufung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages, die Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit sind, zu Wehrübungen bis zu 3 Monaten * Soldat auf Zeit/Besoldung der Soldaten auf Zeit vom Tage ihrer Ernennung an * Besoldung/Besoldung der Soldaten auf Zeit vom Tage ihrer Ernennung an * Soldatenversorgungsgesetz/Änderung versch §§ betr Gleichstellung der Kampfbeobachter mit den Strahlflugzeugführern hinsichtlich der besonderen Altersgrenze * Bundesbesoldungsgesetz/Änderung § 3 betr Besoldung der Soldaten auf Zeit