Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (G-SIG: 12020567)
<strong>Bezug:</strong> Siehe auch B62 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Streichung der Fünf-Prozent-Klausel zur Wahl des 13. Deutschen Bundestages, Einräumung der Möglichkeit von Präferenzstimmen für die Wähler auf den Landeslisten der Parteien; Änderung der §§ 6, 30, 34, 37, 41 und 42 des Bundeswahlgesetzes. Mögliche Kosten sind noch nicht quantifizierbar. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Sperrklausel (Wahlrecht)/Streichung der 5-Prozent-Klausel im Bundeswahlgesetz * Landesliste (Wahlvorschläge)/Präferenzstimmen auf den Landeslisten der Parteien für die Bundestagswahl * Wahlrecht/ Präferenzstimmen auf den Landeslisten der Parteien für die Bundestagswahl