Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (13.BAföGÄndG-E) (G-SIG: 11020668)
<b>Inhalt:</b> Änderung von § 2 Abs. 1 Nr. 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz rückwirkend zum 1. August 1990: Ausdehnung der Förderung des Besuchs von berufsqualifizierenden Berufsfachschulklassen auf diejenigen Schüler, die in Ländern mit neunjähriger allgemeinbildender Schulpflicht bereits in der zehnten Jahrgangsstufe eine solche Klasse besuchen. Die Kosten werden für 1990 auf rd. 7,5 Mio DM und für die Folgejahre auf rd. 17 Mio DM jährlich geschätzt, von denen 65 v.H. auf den Bund und 35 v.H. auf die Länder entfallen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Berücksichtigung der Regelungen aus dem Einigungsvertrag. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Berufsfachschule/Ausdehnung des BAföG auf Berufsfachschulen * Einigungsvertrag (31.08.1990)/Berücksichtigung im Bundesausbildungsförderungsgesetz