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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-241479

Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Stage enactedUpdated 16d ago

Ergänzung um Klarstellungen betr. Nichterforderlichkeit von Verkehrsverboten nach Bundes-Immissionsschutzgesetz für Gebiete mit Nichtüberschreitung des Stickstoffdioxidwertes von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel sowie Ausnahme von Fahrzeugen mit geringen Stickstoffoxidemissionen (Euro-4-, Euro-5- und Euro-6-Fahrzeuge) aus Gründen der Verhältnismäßigkeit;<br /> Änderung § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Ergänzungen und Klarstellungen zu Ausnahmeregelungen für Fahrverbote, insbes. für Fahrzeuge der privaten Entsorgungswirtschaft sowie für Handwerker- und Liederfahrzeuge;<br /> Erneute Änderung § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz