Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes und zur Wiederherstellung des Atomkonsenses
Aufhebung der verfassungswidrigen und die Sicherheit der Bürger gefährdenden Regelungen der 11. und 12. Atomrechtsnovelle zur Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke als Reaktion auf die Ereignisse in Japan;<br /> Änderung bzw. Aufhebung versch. §§ und Anlage 3 Atomgesetz<br /> <br /> Bezug: Siehe auch N015 und N022