Dreizehnte Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (G-SIG: 12021377)
Änderung von Einzelvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, u.a. zur zulässigen Gesamtlänge von Lastzügen, zur zulässigen Fahrbahnbelastung für Gleiskettenfahrzeuge und zu vorstehender Außenkanten an Personenkraftwagen; Anpassung an EG-Richtlinien