Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes (G-SIG: 09021222)
Ausschluß afghanischer Staatsangehöriger vom sog. Zwischenlandungsprivileg (Befreiung von der Erfordernis einer Aufenthaltserlaubnis bei einmaliger Zwischenlandung in der Bundesrepublik Deutschland)