Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (13. RSA-ÄndV) (G-SIG: 16021019)
<p>Anpassung an beitragsrechtliche Änderungen aufgrund von Gesetzesänderungen, Regelungen zur Verfahrensvereinfachung, Prüfung der Versicherungszeiten der in strukturierte Behandlungsprogramme eingeschriebenen Versicherten, Mitwirkungsmöglichkeiten der Spitzenverbände der Krankenkassen bei der Datenübermittlung, Verbesserung der Datenqualität</p>