Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Änderung der Anlage 1 der Verordnung, Aufnahme von einundvierzig neuen Stoffen, Streichung von Wirkstoffen auf Grund von Sachverständigen-Voten
Änderung der Anlage 1 der Verordnung, Aufnahme von einundvierzig neuen Stoffen, Streichung von Wirkstoffen auf Grund von Sachverständigen-Voten