Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (23. BAföGÄndG)
Leistungsverbesserungen zur Sicherung und Weiterentwicklung des BAföG als wesentliches Element umfassender Bildungsfinanzierung; Erhöhung von Bedarfssätzen und Freibeträgen, strukturelle Anpassungen an Entwicklungen der Ausbildungsgänge und Herausforderungen des Bologna-Prozesses, Ausbau der Auslandsförderung im Schüler-Bereich, Bürokratieabbau im Vollzug durch Pauschalierung der Wohnkosten und im Bereich der Darlehensrückzahlung;<br /> Änderung von 4 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen<br /> <br /> Durch die BAföG-Änderungen entstehen Bund und Ländern zwischen 2010 und 2013 jährliche Mehrausgaben von 69,2 bis 356,7 Mio. Euro, darüber hinaus umfangreiche Folgekosten. Einzelheiten sind aus den beigefügten Finanztableaus ersichtlich. Den Vereinfachungen im Vollzug stehen höhere Antragsfallzahlen gegenüber.<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderungen bei einzelnenen Förderkriterien, redaktionelle Änderungen<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Sicherung und Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung (BAföG)<br /> Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 227/10 K001<br /> Siehe auch K002/K004 und K009