Dreiundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes (G-SIG: 09021190)
Endgültige Feststellung der Lastenanteile von Bund und Ländern an den Aufwendungen nach BEG für das Rechnungsjahr 1980 unter Berücksichtigung der tatsächlichen Entschädigungsaufwendungen und der Änderungen der Einwohnerzahlen