Dreiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Rückstands-Höchstmengenverordnung
Titeländerung in "Verordnung über Höchstmengen an Rückständen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln in oder auf Lebensmitteln (Rückstandshöchstmengen-Verordnung - RhmV)", Schaffung einer Ausnahmeregelung für die Wirkstoffe DEET und Icaridin