Dreiundfünfzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (53. Anrechnungsverordnung - 53. AnrV)
Festlegung des anzurechnenden Einkommens zur Feststellung von Ausgleichs- und Elternrenten
Festlegung des anzurechnenden Einkommens zur Feststellung von Ausgleichs- und Elternrenten