Dreiunddreißigstes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (33.ÄndGLAG) (G-SIG: 14019081)
<b>Inhalt:</b> Rechtliche Klarstellungen und Vereinfachungen, Begrenzung der Antragsberechtigung für die Gewährung von Kriegsschadenrente auf Personen, bei denen die Voraussetzungen für die Gewährung der Rente spätestens am 31. Dezember 1999 vorliegen, Regelung der abschließenden Anrechnung noch laufender Kriegsschadenrenten auf den zuerkannten Hauptentschädigungsanspruch noch zu Lebzeiten der Berechtigten, insbesondere zum Abschluss noch offener Hauptentschädigungsverfahren; Änderung versch. §§ Lastenausgleichsgesetz sowie der 16. und 24. Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz; Neufassungsermächtigung. Es entstehen Einsparungen durch Verwaltungsvereinfachung. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Aussiedler/Lastenausgleichsregelungen für Aussiedler * Kriegsschadenrente/Lastenausgleichsregelungen für Aussiedler