Dreißigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes (G-SIG: 11021393)
Endgültige Feststellung der Lastenanteile von Bund und Ländern an den Aufwendungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz für das Rechnungsjahr 1987
Endgültige Feststellung der Lastenanteile von Bund und Ländern an den Aufwendungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz für das Rechnungsjahr 1987