Dreißigste Verordnung zur Änderung der Milch-Garantiemengen-Verordnung (G-SIG: 12021987)
Einführung einer Spitzensaldierung für die neuen Bundesländer zur optimalen Ausnutzung der für die Bundesrepublik Deutschland zugeteilten Garantiemenge und zur Anpassung des Verfahrens an Schwierigkeiten, die bei der praktischen Umsetzung entstanden sind. Betrauung von Landesstellen mit der Durchführung. Bestimmung eines Begleitdokumentes für den grenzüberschreitenden Transport von Milcherzeugnissen und Regelung des EG-rechtlichen Verfahrens für Molkereien. Verpflichtung der Länder zur Meldung der in Reserve befindlichen Referenzmengen zum Jahresende