Drehungen der Friesenbrücke
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bedeuten die maximal fünf Drehungen am Tag bei der zukünftigen drehbaren Friesenbrücke (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu den Fragen 1 bis 3 auf Bundestagsdrucksache 20/8687), dass die DB Netz AG dementsprechend 19 Stunden am Tag vollständig für die Vergabe regulärer Fahrplantrassen wird nutzen können, oder ist der Zeitpunkt dieser fünf Drehungen nicht sicher vorhersehbar, so dass die DB Netz AG nur 20 Minuten je Stunde für die Trassenvergabe sicher wird nutzen können und somit die Angebotsplanung der Aufgabenträger im Schienenpersonennahverkehr respektive privatwirtschaftlicher Fernverkehrsanbieter auf dieses Zeitfenster beschränkt bleibt?