Doppelverbeitragung konsequent beenden - Versicherte entlasten
Vorlage eines Gesetzentwurfs: Umwandlung der Freigrenze für beitragspflichtige Versorgungsbezüge gemäß SGB V in einen sowohl für die gesetzliche Krankenversicherung als auch für die Pflegeversicherung geltenden Freibetrag, Erhebung von Beiträgen oberhalb dieses Freibetrages nur noch in Höhe des halben Beitragssatzes, komplette Beitragsbefreiung für Leistungen aus vor dem 1. Januar 2004 abgeschlossenen Direktversicherungsverträgen, Anhebung des Beitrages des Bundes zur Kranken- und Pflegeversicherung für Personen im SGB-II-Bezug um 3,3 Mrd. Euro