Doppelstandards bei der Bewertung der Sicherheitslage in Afghanistan
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung, dass im Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung über die Auslandseinsätze der Bundesregierung, mit der Zunahme von Abschiebungen nach Afghanistan im Dezember 2016, der Zusatz, dass die "Bewertung des Risikos gewaltsamer und krimineller Aktionen gegen westliche Staatsangehörige und internationale und nationale Sicherheitskräfte sowie Angehörige staatlicher Administrationen" neu eingefügt wurde, in Bezug auf die Bewertung der Sicherheitslage einen auf der Nationalität der Betroffenen einen Doppelstandard schafft, und welchen "großen Unterschied" (www.zeit.de/politik/deutschland/2017-02/afghanistan-abschiebungen-de-maiziere-bundeslaender) macht es nach Auffassung des Bundesministers des Innern Dr. Thomas de Maizière für die Betroffenen, ob sie Ziel oder Opfer von terroristischen Anschlägen werden?