Doppelstaatler mit einer Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit wird in den letzten drei Jahren (seit Oktober 2021) durch die deutschen Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft, ob Doppelstaatler sich konkret an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligt haben oder die Einbürgerung in den letzten zehn Jahren beispielsweise durch vorsätzlich falsche Angaben oder Täuschung erworben wurde (vgl. Heike Anger, Dietmar Neuerer, Katrin Terpitz: Wie groß ist die Hama-Gefahr in Deutschland?; Handelsblatt vom 11. Oktober 2023)?