Doppelabschöpfung von Gebühren durch die GEZ bei nicht formgerechter Abmeldungen von Vormietern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zu Mehreinnahmen der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) durch Doppelabschöpfung von einzelnen Haushalten, indem Vormieter weiter für Geräte in einer Wohnung bezahlen müssen, weil nicht formgerechte Abmeldungen (etwa durch E-Mail oder durch Kopien der Abmeldebestätigung der Meldebehörden) nicht anerkannt werden?