Dopingopfer in Deutschland
DDR-Dopingopfer mit Leistungen nach dem Ersten oder Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetz (DOHG): Alter zur Zeit des Dopings, Medaillenträger, Aberkennung bzw. Rückgabe der Medaillen, Leistungssportler nach der Wiedervereinigung, Antragstellung auf finanzielle Hilfe; Zuwendungen an den Dopingopfer-Hilfefonds, Auszahlungen, Dopingopfer der Bundesrepublik Deutschland, gesetzliche Regelungen betr. finanzieller Entschädigung<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)