Dokumentation über gewährte Eingliederungszuschüsse an Zeitarbeitsfirmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Liegen der Bundesagentur für Arbeit bei der Gewährung von Eingliederungszuschüssen nach dem SGB II an Zeitarbeitsfirmen und hier insbesondere an die drei Unternehmen Randstad Deutschland GmbH & Co. KG, Adecco Personaldienstleistungen GmbH, Manpower GmbH & Co. KG für jeden geförderten Einzelfall eine dokumentierte und überprüfbare Mindestleistung vor, was rechtlich Voraussetzung für eine Förderung ist, und liegen der Bundesagentur für jeden geförderten Einzelfall, insbesondere bei den oben genannten drei Unternehmen, eine Überprüfung von eventuellen Rückzahlungsforderungen vor?