Disziplinarmaßnahmen seit 2023 wegen des Verzichts auf gendergerechte Sprache in der Bundesverwaltung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In wie vielen Fällen sind seit 2023 Beamte oder Angestellte in der gesamten Bundesverwaltung von Abmahnungen, Kündigungen oder Disziplinarmaßnahmen betroffen, weil Beschäftigte Vorgaben zum sogenannten Gendern in Texten nicht eingehalten hätten, insbesondere vor dem Hintergrund des Falls in Hamburg, wo nach Medienberichten eine Mitarbeiterin des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) abgemahnt und gekündigt wurde, weil diese ein Arbeitsschutzdokument ohne Gendersprache verfasst hatte (Arbeitsgericht Hamburg, Aktenzeichen 4 Ca 62/25 sowie 4 Ca 62/25)?