Disziplinare Maßnahmen gegenüber Bundespolizeibeamten aufgrund einer Mitgliedschaft in der AfD
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind seit der Reform des Disziplinarrechts des Bundes im April 2024 disziplinare Maßnahmen gegenüber Bundespolizeibeamten aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der AfD (Alternative für Deutschland) oder aufgrund der Ausübung eines Mandats für die AfD anhängig, und wenn ja, wie viele (bitte nach den Direktionen der Bundespolizei aufschlüsseln)?